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19.4.2024 : 11:04 : +0200

Eltern können sich in verschiedenen Gremien engagieren und das Schulleben aktiv mitgestalten.

Folgende Gremien für Eltern gibt es:

 

Gesamtelternvertretung (GEV)

„Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die Gesamtelternvertretung.“ (BS § 90)

 

Die Gesamtelternvertretung GEV setzt sich aus allen Elternsprecher*innen der Schule zusammen. Sie ist das Bindeglied zwischen Elterngemeinschaft und Schulleitung. Somit nimmt sie die Interessen aller Erziehungsberechtigten gegenüber der Schule wahr und ist eine tragende Säule in der Schulpolitik.

Innerhalb der GEV werden Mitglieder in weitere schulische und überschulische Gremien gewählt, um dort mitzuwirken.

Schulkonferenz (SK)


„Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal.“ (BS § 75)

 

Mitglieder der Sk sind je 4 Lehrkräfte, Eltern, Schüler*innen sowie der Schulleiter und ein externes Mitglied.

Gesamtkonferenz (GK)


„Die Gesamtkonferenz ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen.“ (BS § 79)

Die Elternvertreter*innen nehmen daran nur beratend teil.

 

Bezirkselternausschuss (BEA)


„In jedem Bezirk werden ein Bezirksausschuss des pädagogischen Personals [BLA], ein Bezirksschülerausschuss [BSA] und ein Bezirkselternausschuss [BEA] gebildet. Die Bezirksausschüsse dienen der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Gruppe in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat [BSB].“ (BS § 110)

 

 Weitere Infos: